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Lottozahlen: Ziehung im Fernsehen "unzulässig"

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Ziehung der Lottozahlen "unzulässig"

21.10.2011, 12:30 Uhr | dh

Ist die Ziehung der Lottozahlen "unzulässig"? (Quelle: dapd)

Ist die Ziehung der Lottozahlen "unzulässig"? (Quelle: dapd)

Wird es bald keine Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen mehr geben? Wie "bild.de" berichtet, hält das Oberverwaltungsgericht Münster die Ziehung der Lottozahlen im TV nicht für rechtens. Sie urteilten, dass Art und Weise der öffentlichen Ermittlung und Präsentation von Gewinnzahlen (Lotto, Glücksspirale) vor laufenden Kameras "unzulässige Anreizwirkung" entfalten würden. So bezweifeln die Richter, dass Ziehungsübertragungen und Lotterieshows im TV mit den Zielen der Suchtprävention vereinbar sind.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass auch Lotto-Werbung "systematisch unzulässig" sei. Sogar der Hinweis auf gemeinnützige Verwendung der Lottoeinnahme ist nicht mehr erlaubt. Müssen wir uns also bald von einem Evergreen im deutschen Fernsehen verabschieden?

"Diese Einschätzung hat keine rechtsbindende Wirkung"

Der Stein kam ins Rollen, weil eine Betreiberin eines privaten Wettbüros erfolgreich geklagt hatte, da ihr die Stadt die Vermittlung von Sportwetten untersagt hatte. In diesem Zuge kam das Gericht dann auch zu der Aussage, die Lotto-Werbung sei "systematisch unzulässig". Doch keine Sorge, es werden auch weiterhin die Kugeln rollen. Auf Nachfrage von t-online.de antwortete die Lotto-Hessen-Pressesprecherin Dorothee Hoffmann: "Das Gericht hat im Rahmen dieses Urteils lediglich eine Einschätzung in Bezug auf die TV-Ziehung der Lottozahlen unter der Situation eines Lotteriemonopols getroffen. Jedoch hat diese Einschätzung keine rechtsbindende Wirkung. Die Ziehung der Lottozahlen wird es natürlich auch weiterhin geben."

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Kommentare (593)

zum Forum

Thema: " Lottozahlen: Ziehung im Fernsehen "unzulässig""

bonsai schrieb: am 21. Oktober 2011 um 14:53:03
(1032) (59) Bundesbürger
Ja, der Staat muß vor dem deutschen Bürger alles verstecken und verbieten und wegsperren. Der deutsche Büreger ist
suchtgefährdet, saudumm, hat einen IQ einer Beutelratte. Er soll am besten täglich 15 Stunden bis 75 arbeiten und hinter der Betriebsschranke mit 76 in die Holzkiste springen. Weiter sollte er 85 % des Gehalts an Steuern abliefern um die Franz-Banken zu sanieren. Was der Staat nicht mit Steuern schaft wird durch Gerichte gerichtet. Holt bitte ein paar Libyer. Die richtens.
mehr Kommentar melden

guenni schrieb: am 21. Oktober 2011 um 14:47:58
(1091) (38) Lotto
Wer verbietet denn das Glückspiel der Banken mit unseren Steuergeldern? Die verzocken unser Geld und nach einer "Bankenkrise"
als alle Politiker Sanktionen ausriefen, zockten die Investment-Süchtigen bei den Banken einfach weiter. Ist das mit den Zielen der Suchtprävention vereinbar?
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SIxtus schrieb: am 21. Oktober 2011 um 14:47:52
(709) (60) Demnächst
ist es nicht rechtens mehrmals am Tag auf Toilette zu gehen. Man könnte ja süchtig werden und zuviel Wasser verbrauchen.

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