28.07.2011, 12:29 Uhr | dpa / jho
Vera Int-Veen (Foto: RTL)
Seit einigen Tagen stehen Vera Int-Veen und ihre RTL-Sendung "Mietprellern auf der Spur" in der Kritik - was nun zu Konsequenzen führt: Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) prüft, ob sie ein Verfahren einleitet. Untersucht werden solle, ob "ein Anfangsverdacht in Bezug auf die Verletzung rundfunkrechtlicher Bestimmungen" vorliege, teilte die NLM am Mittwoch in Hannover mit und bestätigte damit einen Bericht des Magazins "Werben & Verkaufen".
Geklärt werden solle, ob sich Moderatorin Vera Int-Veen ohne Erlaubnis Zutritt zur Wohnung einer Frau verschafft habe. In der fraglichen Folge soll Int-Veen einem - nicht volljährigen - Jungen zwar ein Ja zum Betreten der Wohnung entlockt haben. Es sei aufgrund des Rohmaterials aber auch möglich, dass der Junge eine ganz andere Frage bejaht habe, erklärte die NLM. Die Mutter sei zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend gewesen. Das Rohmaterial war auf "bild.de" zu sehen.
RTL betont, dass die Moderatorin von einer Tochter der Frau begleitet worden sei. Zu möglichen Schnittfehlern hatte der Sender bereits vergangenen Freitag mitgeteilt: "Sollte im Rahmen der Produktion eine Szene nicht korrekt geschnitten worden sein, wird es die entsprechende Konsequenz innerhalb des Produktionsteams haben." Die zuständige Produktionsfirma Imago TV hat sich inzwischen vom verantwortlichen Autor getrennt, weil er "einen gravierenden Fehler" gemacht habe, wie die Geschäftsführerin Andrea Schönhuber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" sagte.
"Wir können das Schreiben der NLM erst kommentieren, wenn es uns zugegangen ist. Bisher ist das nicht der Fall", sagte am Mittwochabend ein RTL-Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Nach Beginn des Verfahrens hat RTL nach NLM-Angaben vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Sollten journalistische Grundsätze verletzt worden sein, wäre eine formelle Beanstandung möglich, aber kein Bußgeld.
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Quelle: dpa
Vivien schrieb:
am 28. Juli 2011 um 22:47:57
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Mieter
@sambesi, sind Sie so einer. Man darf Faulheit nicht mit Krankheit verwechseln. Wenn einer so krank ist dass er seinen Stall nicht in
Ordnung halten kann, dann sollte er hierfür eine Putzfrau nehmen und die bezahlen. Kann er weder putzen und hat für Putzfrau kein Geld, so gehört der nicht in eine Wohnung. So einer gehört in betreutes Wohnen, wo ihm unter Anleitung Ordnung und Sauberkeit beigebracht wird
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Michael schrieb:
am 28. Juli 2011 um 22:41:16
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Messis
@sambesi, nicht jeder der seine Wohnung vergammeln lässt ist krank. Zu faul um zu putzen und um aufzuräimen trifft es besser. So
faul dass man stinkt.
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Karin schrieb:
am 28. Juli 2011 um 22:33:01
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Mieter
In der früheren DDR stehen viele Wohnungen und Häuser zum Verkauf, Schaut Euch diese an, dann wissr Ihr wie die Mieter wohnungen
verlassen. Was die nicht mehr wollen dies lassen die einfach stehen. Da wird von denen auch nicht der Schmutz weggewischt.
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