26.09.2011, 16:53 Uhr | dpa/afxp
Der "Supertalent"-Sieger Freddy Sahin-Scholl.
Eines muss man Freddy Sahin-Scholl lassen: Auch knapp zehn Monate nach seinem Sieg bei der RTL-Show "Das Supertalent" sorgt der Sänger aus Karlsruhe weiter für Schlagzeilen. Allerdings weniger wegen seiner Sangeskünste, sondern wegen eines Rechtsstreits. Nach langem Tauziehen einigte er sich vor dem Landgericht Karlsruhe auf einen Vergleich. Er zahlt einem Frührentner 5.000 Euro, weil der ihn auf die Idee mit der Show gebracht haben will. "Wir wollen die Sache endlich vom Tisch haben, damit sich mein Mandant wieder auf seine Karriere konzentrieren kann", erklärte sein Verteidiger.
Der Frührentner hatte den Castingshow-Sieger mit den zwei Stimmlagen wegen eines mündlich abgeschlossenen Vertrages verklagt. Er behauptet, er habe Sahin-Scholl erst zur Teilnahme an der Fernsehsendung überredet und viele Tipps für ein erfolgversprechendes Auftreten gegeben. Im Gegenzug soll ihm Sahin-Scholl 20 Prozent der Gesamteinnahmen zugesagt haben. Alleine die Gewinnsumme betrug 100.000 Euro. Sahin-Scholl bestritt diese Vereinbarung und verlangte eine Unterlassungserklärung. Beide Klagen sind jetzt vom Tisch.
Für die Sicht des Frührentners sprach ein 55-jähriger Schlosser, der im Mai 2010 in einem Straßencafé Zeuge eines Gesprächs zwischen den beiden Männern wurde. Er habe gelauscht, weil sie "lautstark und intensiv" geredet hätten. Dabei habe er gehört, wie Sahin-Scholl seinem Gegenüber eine Gewinnbeteiligung von 20 Prozent versprochen habe. Für welche Gegenleistung, daran konnte er sich allerdings nicht mehr erinnern. "Ich konnte schließlich nicht alles hören." Das Gericht wertete diese Aussage zwar als Beleg für eine mündlich getroffene Vereinbarung, mehr als den Vergleich könne der Frührentner wegen der dürftigen Beweislage allerdings nicht erwarten. Noch im Juli hatte der Kläger den Vergleich wegen der zu geringen Summe als lächerlich abgetan.
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dpa/afxp
Walter-Jörg Langbein schrieb:
am 27. September 2011 um 11:30:52
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Versenkung
Auch dieses Supertalent wird in der Versenkung verschwinden.
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elvis schrieb:
am 27. September 2011 um 09:28:43
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Durst
Wahrscheinlich hat der Frührentner sein ergaunertes Geld gleich versoffen und verkifft. Tipps für eine erfolgreiche Teilnahme bei
einer Castingschow, ich lach mich schlapp, wenn er so gut ist soll er ein Geschäft aufmachen, muss er nicht das Land abzocken.
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Charly schrieb:
am 27. September 2011 um 08:34:32
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@necromonger
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag - früher war es üblich das gegebene Wort zu halten - ganz im Sinne der
hanseatischen Kaufmannstradition. Früher brauchte man auch keine 20 Seiten langen Verträge die nur noch (wenn überhaupt) von Juristen verstanden werden und dennoch Angriffspunkte für jahrelange Rechtsstreitigkeiten bieten! Versuchen Sie mal Ihre eigenen Versicherungsverträge nebst Anhängen zu verstehen!
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