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"TV total": Hessischer Rundfunk schlägt den Raab mit BGH-Urteil

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Hessischer Rundfunk schlägt den Raab

15.07.2008, 07:56 Uhr | dpa/AE

Stefan Raab könnte das Lachen bald vergehen. (Foto: Cinetext) Stefan Raab könnte das Lachen bald vergehen. (Foto: Cinetext)Vier Mal pro Woche macht sich Entertainer Stefan Raab in seiner Sendung "TV total" über die Ausrutscher in der deutschen Fernsehlandschaft lustig, indem er kleine Einspieler mit witzigen Pointen zeigt. Jetzt schlägt einer dieser Sender allerdings zurück. Denn das, womit Raab Woche für Woche Millionen Fernsehzuschauer vor den Bildschirm lockt, ist eigentlich gar nicht erlaubt. Das geht aus einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Das Karlsruher Gericht gab einer Klage der Verwertungsgesellschaft des Hessischen Rundfunks gegen die Ausstrahlung einer 20-sekündigen Sequenz vom "Spontan-Jodeln" in einer hr-Sendung statt.

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Kein "selbstständiges Werk"

In dem Spot aus der Regionalsendung "Landparty in Hüttenberg" wollte ein Reporter eine Passantin zum "Spontan-Jodeln" animieren. Nachdem sie ihre Spontaneität - auf einer Skala von eins bis zehn - bei neun oder zehn angesiedelt hatte, wollte der Reporter mit "...drei, vier" den Takt zum Spontan-Jodeln anzählen - worauf sie nicht jodelte, sondern nur "drei" sagte. Raab präsentierte die Szene in seiner Sendung mit eigener An- und Abmoderation, in der er sagte: "Ja, da muss man erst mal drauf kommen, oder?". Dieser Beitrag genügte aber nicht den höchstrichterlichen Anforderungen an ein "selbstständiges Werk". Nur dann wäre nämlich eine freie Übernahme aus der urheberrechtlich geschützten hr-Produktion zulässig gewesen.

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Weitere Klagen befürchtet

"TV Total"-Moderator Stefan Raab. (Foto: Cinetext) "TV Total"-Moderator Stefan Raab. (Foto: Cinetext)Der BGH befand, dass die gezeigte Sequenz vom Moderator in keiner Weise kritisiert, parodiert oder karikiert werde, sondern allein durch ihre Komik wirken solle. Auch sei die Szene nicht als "aktuelles Tagesereignis" einzustufen, das Gegenstand der Berichterstattung hätte werden können. Deshalb kommen auf Raabs Unternehmen nun knapp 1.300 Euro Lizenzgebühr zu - Peanuts für den vermögenden Moderator. Allerdings könnte es teuer werden, wenn nach diesem Beschluss jetzt weitere Sender Lizenzgebühren von Raab verlangen, wie der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke annimmt. Jedoch müsse dann in jedem Einzelfall geprüft werden, inwieweit sich Raab mit den Ausschnitten auseinandergesetzt habe, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei.

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dpa/AE  

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