30.08.2010, 11:17 Uhr | dpa/CK
Nadja Benaissa wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. (Foto: Reuters)
Zu hart, zu mild oder genau angemessen? Ganz Deutschland diskutiert über das Urteil, das die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa am Donnerstag für die Ansteckung eines Sexualpartners mit Aids erhielt: zwei Jahre auf Bewährung, dazu 300 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Aidseinrichtung. Die Reaktionen auf diese Strafe könnten nicht geteilter ausfallen. Während die deutsche Aids-Hilfe das Urteil für "falsch" und zu hart hält, schreibt das "Flensburger Tageblatt": "Sie hat [...] schwere Schuld auf sich geladen. Sie ist Täterin. Ihr Verhalten verdient Verachtung, kein Verständnis."
Die "Heilbronner Stimme" formuliert ihr Missfallen an der Bewährungsstrafe noch deutlicher: "Sie handelte vorsätzlich und machte sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig, und trotzdem muss Nadja Benaissa nicht ins Gefängnis. Das ist unverständlich." Gleichzeitig wirft das Blatt der Sängerin vor, nur aus Kalkulation Reue gezeigt zu haben: "Es darf bezweifelt werden, ob es sich um ehrliches Bedauern handelte. Vielmehr steckte wohl Taktik dahinter, um den Staatsanwalt strafmildernd zu stimmen, was ihr ja nun gelungen ist." Doch es gibt auch mildere Stimmen zum Urteil, wie Sie in unserer Klick-Show lesen können.
Für das Gericht stand die Schuld Benaissas außer Frage. "Die Ansteckung ist der Angeklagten zuzurechnen", sagte Richter Wacker. Dies habe ein Expertengutachten ergeben. Als strafmildernd wertete Wacker jedoch das umfangreiche Geständnis der jungen Mutter und ihre Reue. Benaissa habe zwar den von ihr angesteckten Mann "zu keinem Zeitpunkt aufgeklärt", dass sie HIV-infiziert sei - auch auf Nachfrage nicht. Allerdings sehe die Künstlerin nach anfänglichen "erheblichen Defiziten" in ihrem Reifeprozess ihre Fehler nun ein. "Sie hat gelernt." Auch ihre zehn Tage dauernde Untersuchungshaft nach ihrer Festnahme im April 2009 sei zu berücksichtigen. Dies gelte auch für die Tatsache, dass die Ermittler damals die HIV-Infektion publik gemacht hatten.
Nach dem Ende des Prozesses ist unklar, ob Benaissa noch Mitglied der Pop-Gruppe No Angels ist. Auf die Frage, ob die 28-Jährige im Dezember mit den anderen drei Bandmitgliedern die Club-Tournee fortsetze, sagte Bandmanager Khalid Schröder der Nachrichtenagentur dpa: "Dazu möchten wir derzeit noch nichts sagen, wir sind heute nur bei dem Prozessausgang." Nach dem Urteilsspruch vom Donnerstag zeigten sich die Sängerinnen laut Schröder jedoch "erleichtert, dass jetzt Klarheit herrscht" und "dass das Ganze vorbei ist". "Die No Angels wünschen allen Betroffenen und deren Familien und natürlich auch Nadja und ihrer Tochter für die Zukunft viel, viel Kraft."
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Quelle: dpa , t-online.de
W. schrieb:
am 27. August 2010 um 19:24:28
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Benaissa
Vorsatz, mit Gefährdung Anderer ist für mich eigentlich ROT und kein
GELB - Bewährung -
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Nachdenker 1 schrieb:
am 27. August 2010 um 19:19:53
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Urteil ist OK
N. verdient sogar einen Lob. Klar ist sie prominent und verdient zu recht ein Promibonus. Wenn ihr bedenkt, nur wegen ihr
erinnern sich jetzt alle, dass noch HIV und AIDS gibt. Wenn N keine Promi wäre, gäbe dann auch keine so lebhafte Diskussion wie jetzt. Die nächste 1000 Kerle, die das Glück haben, mit einem Promi zu schlafen, werden ein Kondom tragen und müssen sich bei N. bedanken !!!
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iris zihang schrieb:
am 27. August 2010 um 19:13:05
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no more angels
was kann denn die band dafür.die meissten sagen doch immer,da halt ich mich rauss.
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