01.10.2009, 12:11 Uhr | dpa
Dieter Bohlen (Foto: ddp)Dieter Bohlen ist nach einem höchstrichterlichen Urteil ein Künstler. Der Musiker und Produzent falle unter die Rechtsprechung der Künstlersozialversicherung, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag. Damit muss der Fernsehsender RTL als Arbeitgeber von Bohlen und drei anderen Juroren der Show "Deutschland sucht den Superstar" Abgaben von gut 173.000 Euro allein für die ersten beiden Staffeln nachzahlen. Der Beitrag der Juroren sei ein entscheidender Teil des Showkonzepts, urteilten die Richter (Az.: B 3 KS 4/08 R). Deshalb seien sie als Künstler einzustufen, für die Abgaben zur Künstlersozialkasse zu zahlen sind.
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dpa
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