06.07.2010, 13:46 Uhr | bas
Kultsong "Down Under" teilweise geklaut: Richter spricht Urteil über die Band Men at Work. (Foto: dpa)
Es ist ein absoluter Kultsong - doch der Hit "Down Under" stürmte 1982 mit geklauter Flötenmelodie weltweit die Hitparaden. Die australische Rockband "Men at Work", die damit weltberühmt wurde, kommt jetzt aber mit einer leichten Strafe davon. Nur fünf Prozent der Tantiemen stehen dem Inhaber des Copyrights zu, ordnete Richter Peter Jacobson am Dienstag in Sydney an, und das auch nur seit 2002. Larrikin Music hatte ursprünglich 60 Prozent gefordert. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter, er erachte die ursprüngliche Forderung als "übertrieben und unrealistisch". Branchenkenner schätzten die Summe auf einen sechsstelligen Betrag in australischen Dollar - das wären höchstens 673.000 Euro.
Die Musikindustrie hatte den Fall aufmerksam verfolgt. "Men at Work" hatte mit dem Ohrwurm Millionen verdient. Die Fluggesellschaft Qantas nutzte ihn zeitweise und er wurde bei der Schlussveranstaltung der Olympischen Spiele 2000 in Sydney gespielt. Die Flötenmelodie des Welthits stammt allerdings nicht aus der Feder der Band, sondern aus einem der beliebtesten australischen Kinderlieder, dem Kookaburra-Song aus dem Jahr 1934. Larrikin hatte deswegen unter anderem EMI sowie die Songwriter Colin Hay und Ron Strykert verklagt und bekam im Februar dieses Jahres Recht.
Quelle: dpa
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