08.11.2011, 11:54 Uhr | dpa
Lindsay Lohan: Kurzbesuch im Knast (Quelle: Reuters)
Das war sehr kurz: Nach nicht einmal fünf Stunden ist Lindsay Lohan schon wieder aus dem Gefängnis entlassen worden. Die 25-Jährige hatte überraschend schon am Sonntagabend (Ortszeit) ihre erst für Mittwoch fällige einmonatige Haftstrafe im kalifornischen Lynwood angetreten. Weil die amerikanische Schauspielerin immer wieder ihre Bewährungsauflagen nach einer Verurteilung (2007) wegen Trunkenheit am Steuer verletzt hat, war das schon der fünfte Gang ins Gefängnis.
Die Internetseite des LA County Sheriff's Department gibt die Zeit des Haftantritts mit 20.48 Uhr an. Doch laut "tmz.com" ist Lohan schon in der Nacht wieder freigekommen, nach nur viereinhalb Stunden. Wegen der überfüllten Gefängnisse werden Inhaftierte in den USA oft vorzeitig entlassen. Für Lohan hat sich diese Praxis besonders gelohnt: Von ihren ursprünglich angesetzten 30 Tagen saß sie gerade einmal 0,6 Prozent ab.
Nach ihrer Freilassung erwarten die Schauspielerin nun strikte Auflagen. Bis Ende März muss der "Mean Girls"-Star jeden Monat mindestens zwölf Tage Sozialdienst im Leichenschauhaus ableisten und regelmäßig an Therapiesitzungen teilnehmen. Sollte Lohan die Anweisungen der Richterin nicht befolgen, drohen ihr weitere 270 Tage Gefängnis. Wenn die allerdings genauso sehr reduziert werden wie die 30-tägige Hafstrafe diesmal, dürfte das keine besondere Drohung für Lohan sein.
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Quelle: dpa
monique schrieb:
am 7. November 2011 um 15:32:19
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(1)
Lindsay Lohan
Ich lach mich kringelig. Die spinnen, die amrikanischen Richter.
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wirdsonix schrieb:
am 7. November 2011 um 15:14:35
(25)
(0)
Lohan
Wenn schon nicht Knast, dann bitte schön ab zur Kasse. Und bitte ordentlich. Keine 10.000,00 Euro. Das tut ihr nicht weh.
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Schwarzbart schrieb:
am 7. November 2011 um 14:57:05
(23)
(3)
Lustige Gesetze
Ich frage mich, warum man überhaupt noch Straftäter vor Gericht bringt, wenn die doch gleich wieder frei sind. In
Deutschland bekommt fast jeder Bewährung, das ist wie Freispruch. Bei meinem letzten Strafzettel wegen falschparken, hätte ich auch gerne Bewährung gehabt.
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