31.08.2011, 15:03 Uhr | Nibo
Menowin Fröhlich im Gerichtssaal. (Quelle: dapd)
Empfindliche Schlappe für Ex-DSDS-Star Menowin Fröhlich. Das Amtsgericht Darmstadt hat den Antrag des 23-Jährigen auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt. Nun muss Menowin, der im Januar wegen Verstoßes gegen seine Bewährungsauflagen zu 313 Tagen Gefängnis verurteilt wurde, diese Strafe voll absitzen. Der Jungendrichter zeigte sich unbeeindruckt von dem Argument des Verteidigers, der Sänger habe doch bereits den Großteil seiner Haftzeit verbüßt.
Bereits 2005 war Menowin wegen Betrugs und Körperverletzung verurteilt worden. Vier Jahre später, im August 2009, war er aus der Haft entlassen worden und hatte sich kurz darauf bei "Deutschland such den Superstar" beworben. In der RTL-Castingshow rund um den bärbeißigen Juroren Dieter Bohlen schaffte es Menowin dann tatsächlich bis ins Finale und wurde Zweiter.
Seine vorherige Entlassung aus dem Gefängnis erfolgte jedoch nur unter bestimmten Auflagen: So sollte Menowin sich regelmäßig bei seinen Bewährungshelfern melden. Daran hielt er sich jedoch nicht und daher ordnete das Amtsgericht Darmstadt die neuerliche Haftstrafe von 313 Tagen an. Natürlich ohne Bewährung.
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Nibo
siggi Napoleon schrieb:
am 31. August 2011 um 19:07:29
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Menowin
lasst den armen menschen doch in ruhe seine "strafe" absitzen. Ist doch gugendliches fünfsternehotel mitschule, sport, gutes
essen, nur stabhochsprung darf nicht geübt werden, wegen der nicht so hohen mauern.
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Roland schrieb:
am 31. August 2011 um 18:48:18
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PeGo
Hallo Pego, Menovin sitzt seine Reststrafe aus einer Veurteilung aus 2005 ab. Da war er 17 und ist natürlich nach Jugendstrafrecht
verurteilt worden. Deshalb ist für diese Reststrafe auch das Jugenggericht zuständig.
Ansonsten stimme ich dir bei Volljährigen vollkommen zu
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tomasio schrieb:
am 31. August 2011 um 18:10:22
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Menowin
endlich mal 'ne gute Nachricht - ein Krimineller weniger auf den Srassen............
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