20.09.2010, 10:32 Uhr | bas/mth
Menowin Fröhlich ist schockiert. (Foto: ddp)
DSDS-Finalist Menowin Fröhlich ist schockiert. Das Amtsgericht Darmstadt hat die offene Bewährung gegenüber dem 23-Jährigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft widerrufen. Das bedeutet: Der Sänger muss die verbliebenen 313 Tage - also mehr als elf Monate - seiner Strafe absitzen. Er habe sich nicht regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin gemeldet. "Ich habe einige Termine versäumt, weil ich mich um meinen Job, die Musik, gekümmert habe", gibt Menowin gegenüber Bild.de zu. Die Aussicht, wieder ins Gefängnis zu müssen, ist schlimm für den Sänger. "Ich will nicht in den Knast. Ich will doch einfach arbeiten", betont er.
Menowin ist unter der Auflage aus der Haft entlassen worden, sich regelmäßig bei der Bewährungshilfe zu melden und stetig Kontakt zu halten. "Er hat wiederholt gegen die Bewährungsauflagen verstoßen", sagte der Pressesprecher des Amtsgericht Darmstadt Stefan Rathgeber gegenüber "t-online.de". Es wurde ein Widerrufsverfahren mit Anhörungsterminen eingeleitet. Menowin Fröhlich hatte also die Chance, seiner Haftstrafe zu entgehen. Doch wahrgenommen hat er diese nicht. "Zu keinem der drei Termine ist er erschienen", erklärt Rathgeber. Menowin will nun seinerseits Schritte gegen den Beschluss des Gerichts einleiten. "Ich habe mich entschieden, mir einen neuen Rechtsbeistand zu nehmen", sagt er. "Wir werden kommende Woche versuchen, die Sache vernünftig zu regeln."
Der DSDS-Vize Menowin Fröhlich wurde unter anderem wegen Betrugs und Körperverletzung verurteilt. Nun ist es auch amtlich, dass er seine restliche Zeit hinter Gittern absitzen muss. Offen ist allerdings, wie seine Haftstrafe in näherer Zukunft aussehen wird, und wann er sie antreten wird. Wie Rathgeber berichtet, habe Menowins Verteidiger Haftaufschub von vier Monaten beantragt - Begründung: seine berufliche Auslastung würde einen Haftantritt zu diesem Zeitpunkt nicht zulassen. Ebenso sei ein offener Vollzug gefordert. In diesem Falle müsste sich Menowin nach seinem täglichen Freigang jeden Abend pünktlich in der Haftanstalt zurückmelden. Hier wäre also Zuverlässigkeit gefragt: Ob nun also Haftaufschub und sogar offener Vollzug - darüber muss jetzt der zuständige Jugendrichter entscheiden.
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