16.08.2010, 14:19 Uhr | dpa
Nadja Benaissa vor Gericht. (Foto: dpa)
Die No Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat gestanden, trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. "Es tut mir aber von Herzen leid", sagte die 28- Jährige am Montag vor dem Amtsgericht Darmstadt. Sie soll insgesamt in fünf Fällen mit drei Männern ungeschützten Sex gehabt haben, dabei soll sich ein Mann 2004 mit dem gefährlichen Aids-Virus infiziert haben.
In diesem Fall muss sich die junge Mutter wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Mann tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Er sollte am Montag noch zu Wort kommen. Die anderen Fälle sind wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Dem Pop-Star drohen bis zu zehn Jahre Haft. Der auf fünf Tage terminierte Prozess ist wegen des großen Interesses in einen Saal des Landgerichts verlegt worden. Es gab verschärfte Kontrollen. Ein Ansturm von Fans blieb aber aus.
Benaissa sagte, bei ihr sei 1999 im Zuge einer Schwangerschaft ein Aids-Test gemacht worden. Dabei sei die HIV-Infektion festgestellt worden. «Ich war von dem Ergebnis völlig überrascht.» Ihre Eltern seien vom Krankenhaus informiert worden. Die Sängerin war im April 2009 festgenommen worden und hatte zehn Tage in Untersuchungshaft gesessen.
dpa
Hella schrieb:
am 16. August 2010 um 16:43:29
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@SKORPIO
Wernn er so blöd ist und ohne Gummi vögelt ist ihm nicht zu helfen. HIV/AIDS gibt es nicht erst seit gestern. Ist schon blöd,
wenn "Mann" schwanzgesteuert ist. Der Typ müsste wegen Blödheit bestraft werden. Er ist nicht weniger Schuld als sie.
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SKORPIO schrieb:
am 16. August 2010 um 14:58:42
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HIV @ lol
Schon vergessen? HIV/AIDS ist nicht heilbar! Todesrate 100 %! Selbst wenn ein Heilmittel gefunden wird (unwahrscheinlich, aber
möglich), er ist infiziert, und die Wahrscheinlichkeit seines vorzeitigen Todes infolge dieser Infektion oder einer Folgeinfektion ist zu hoch, um sie zu ignorieren. Außerdem hat sie vorab ihm gegenüber in Bezug auf ihre Infektion gelogen, also hat sie planvoll gehandelt, das reicht für die besondere Schwere der Schuld!
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Angwiderter schrieb:
am 16. August 2010 um 14:56:13
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Nachtrag
und wieso nur gefährliche Körperverletzung? Nüchtern betrachtet ist das mindestens versuchter Totschlag. Wäre er ein Mann, wäre
das Geschrei hier groß, zumal sie lt Nebenklägern-Aussagen im Gericht in den Nachrichten noch in 2009(!!) ungeschützen Verkehr gehabt haben soll. Heute also gibt´s auch schon für fast 30-Jährige noch Jugendrecht - unglaublich!
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