16.08.2010, 09:57 Uhr | Nibo/ dpa
Nadja Benaissa (Foto: dpa)
Dagegen ist Lampenfieber vor einem Bühnenauftritt eine Kleinigkeit: Ab Montag steht No Angels-Sängerin Nadja Benaissa ihre bisher wohl größte Bewährungsprobe bevor. Denn pünktlich um neun Uhr beginnt der für fünf Verhandlungstage angesetzte Prozess, in dem sich die 28-Jährige vor dem Amtgericht in Darmstadt wegen schwerer Körperverletzung verantworten muss.
Die Musikerin ist wegen gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen angeklagt – davon einmal vollendete und viermal versuchte Körperverletzung. Sie soll mit drei Männern insgesamt fünfmal ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben, ohne sie zuvor über ihre HIV-Infektion zu informieren. Einen Mann habe Benaissa bei ungeschütztem Sex angeblich mit dem Aids-Virus angesteckt. Der jungen Mutter drohen bis zu zehn Jahre Haft.
So ein Prozess hinterlässt natürlich bereits im Vorfeld seine Spuren und beschäftigt die Sängerin intensiv. Wie "bild.de" berichtet, hat Nadja Benaissa Mitte letzter Woche im Internetportal Facebook folgenden Beitrag gepostet: "Gott, steh mir bei und hilf mir, stark zu sein für meine Familie, lass mich für meine Tochter da sein. Hilf mir, dies alles durchzustehen." Ihre Bandkolleginnen Sandy Mölling, Jessica Wahls und Lucy Diakovska stehen auf Nadjas Seite. Ihre Aussagen sind für den 26. August vorgesehen.
Der Mann, mit dem der Popstar 2004 Kontakt gehabt haben soll, tritt als Nebenkläger auf. Die Staatsanwaltschaft wirft der Sängerin vor, sie habe von ihrer HIV-Infektion gewusst, trotzdem aber keine Schutzmaßnahmen ergriffen. Benaissa saß bereits 2009 zehn Tage in Untersuchungshaft. Da die Angeklagte beim ältesten Tatvorwurf aus dem 2000 noch 17 Jahre alt war, muss sie sich vor einem Jugendschöffengericht verantworten.
Am morgigen ersten Verhandlungstag wird zunächst die Anklage verlesen. Dann wird Nadja Benaissa, die 1999 von ihrer Infektion erfahren hat und bis heute sagt: "Ich habe kein Aids, ich bin gesund", zu ihrer Person und zum Fall befragt. Außerdem sind der Nebenkläger sowie zwei weitere Zeugen geladen.
Benaissas Verteidiger Oliver Wallasch wollte sich vor Prozessbeginn nicht äußern. Die Sängerin hatte im Juli vergangenen Jahres in der RTL-Sendung "Stern TV" gesagt, dass sie bei diesem Verfahren "in den Medien darüber nicht sprechen darf". Die Angeklagte war am 11. April 2009 vor einem Auftritt in einem Frankfurter Lokal festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte dies öffentlich gemacht und auch die HIV-Infektion der Sängerin nicht verschwiegen. Die Vorgehensweise der Ermittler hatte eine Grundsatzdebatte darüber ausgelöst, ob und inwieweit das Privatleben Prominenter öffentlich gemacht werden darf.
Nadja Benaissa war vor zehn Jahren mit den in einer TV-Show gecasteten No Angels schlagartig berühmt geworden. Die Popband feierte große Erfolge. 2003 gab die Girlgroup ihre Trennung bekannt. Anfang 2007 verkündeten die No Angels ihr Comeback.
Nibo/ dpa
der Ausgrenzer schrieb:
am 16. August 2010 um 08:37:40
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Nadja Benaissa
Alles Gute Wünschen? Die soll andere Menschen wissentlch mit dem HIV Virus angesteckt haben.
Das ist das allerletzte. Sollte
sich das bewahrheiten kann die Strafe in meinen Augen gar nicht hoch genug sein.
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Goeran schrieb:
am 16. August 2010 um 04:54:04
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HIV
@caro
schon klar, jetzt wird der Taeter wieder zum Opfer oder was, nur weil es sich um einen B-Promi handelt?Sie hat WISSENTLICH
ungeschuetzten Sex mit Maennern gehabt obwohl sie wusste das sie HIV infiziert ist!!! Meiner Meinung nach ist das keine Koerperverletzung sondern Mord! Aber weil es sich hier ja \um einen "B-Promi" handelt kommt selbige wohl mit einem "Du Du das darfst du aber nicht" davon!Meiner Meinung nach gehoert sie fuer 10 Jahre weggesperrt, die Hoechststrafe!!
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Verwundert schrieb:
am 15. August 2010 um 22:29:27
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Nadja Bennaissa
Typischer Kommentar. Der Täter ist das eigentliche Opfer, wegen seiner Krankheit. Weitergeben ist ja kein Verbrechen. Und
das echte Opfer darf ruhig mit seiner Krankheit leben. Ich habe Nackenschmerzen, vom Kopfschütteln.
Hoffentliche wird Nadja verurteilt und muß dann noch Schmerzengeld, die Behandlungskosten des Opfers und vielleicht sogar eine Rente bezahlen.
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