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Nadja Benaissa: Zwei Jahre auf Bewährung

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Nadja Benaissa: Zwei Jahre auf Bewährung

30.08.2010, 11:13 Uhr | dpa

Muss nicht ins Gefängnis: Nadja Benaissa. (Foto: dpa)

Muss nicht ins Gefängnis: Nadja Benaissa. (Foto: dpa)

Die HIV-infizierte No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa muss für die Ansteckung eines Sexpartners mit Aids nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Darmstadt hat die 28-Jährige am Donnerstag nach fünf Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Sie war angeklagt gewesen, 2004 einen Sex-Partner mit dem HI-Virus angesteckt zu haben. Das Strafmaß beinhaltet auch den Fall eines anderen Mannes, der von einer Ansteckung verschont blieb. Benaissa wurde wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. "Sie hat bedingt vorsätzlich gehandelt, aber nicht absichtlich", sagte Richter Dennis Wacker.

Während der Urteilsbegründung kamen die Tränen

Benaissa kamen während der Urteilsbegründung die Tränen. Sie war vor zehn Jahren mit der Castingband No Angels über Nacht berühmt geworden. Als eine der Auflagen muss sie jetzt 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten - in einer Aidseinrichtung. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Auch Verteidigung und Nebenklage erklärten, das Urteil akzeptieren zu wollen. Der Manager der No Angels, Khalid Schröder, sagte: "Wir wollen derzeit keinen Kommentar abgeben - weder zum Urteil noch dazu, wie es mit Nadja und den No Angels weitergeht."

Richter: "Sie hat gelernt."

Als strafmildernd wertete Richter Wacker das umfangreiche Geständnis der jungen Mutter und ihre Reue. Benaissa habe zwar den von ihr angesteckten Mann "zu keinem Zeitpunkt aufgeklärt", dass sie HIV-infiziert sei - auch auf Nachfrage nicht. Allerdings sehe die Künstlerin nach anfänglichen "erheblichen Defiziten" in ihrem Reifeprozess ihre Fehler nun ein. "Sie hat gelernt." Auch ihre zehn Tage dauernde Untersuchungshaft nach ihrer Festnahme im April 2009 sei zu berücksichtigen. Dies gelte auch für die Tatsache, dass die Ermittler damals die HIV-Infektion publik gemacht hatten.

Schuld stand außer Frage

Für das Gericht stand die Schuld Benaissas außer Frage. "Die Ansteckung ist der Angeklagten zuzurechnen", sagte Wacker. Dies habe ein Expertengutachten ergeben. Da Benaissa beim ersten Tatvorwurf aus dem Jahr 2000 noch 17 Jahre alt war, stand sie vor einem Jugendschöffengericht. Sie wurde allerdings nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt, da sie zum Zeitpunkt der Ansteckung des Mannes 2004 volljährig war und kein Reifedefizit mehr vorgelegen habe.

Auf die schiefe Bahn geraten

Das Gericht zeichnete auch den künstlerischen Weg Benaissas als Mitglied der No Angels nach. Wacker schilderte turbulente Stationen. "Nadja Benaissa hat ein Leben geführt, wie man es sich turbulenter, wechselhafter und unsteter kaum vorstellen kann." Benaissa war in der Pubertät auf die schiefe Bahn geraten und hatte auch Drogenprobleme.

Aids-Hilfe bedauert Verurteilung

Die 28-Jährige nahm das Strafmaß äußerlich gefasst auf. Als Wacker in seiner einstündigen Begründung dann aber auf Details einging und die Beziehungen zu ihren zahlreichen Liebhabern schilderte, hielt sie sich eine Hand vor das Gesicht, um ihre Tränen zu verbergen. Die Deutsche Aids-Hilfe bedauerte die Verurteilung. "Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden", teilte der Verein am Donnerstag in Bielefeld mit.

"Es wird mir immer leidtun"

Benaissa hatte nach dem Plädoyers am Mittwoch in ihrem Schlusswort noch einmal Einsicht gezeigt: "Ich habe einen riesigen Fehler gemacht", sagte sie. "Es wird mir immer leidtun." Der Mann, den Benaissa ansteckte, trat in dem Verfahren als Nebenkläger auf.


Quelle: t-online.de

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Kommentare (383)

zum Forum

Thema: "Nadja Benaissa: Zwei Jahre auf Bewährung"

Rainer schrieb: am 26. August 2010 um 19:49:50
(0) (0) Nadja Benaissa
Das Urteil ist akzeptabel. Wenn man bedenkt, dass beim GV immer 2 aktiv sind, sollte MANN bei unbekannten Partnerinnen immer
geschütz sein, alles andere ist "Russisch Roulett"
mehr Kommentar melden

karlfranz schrieb: am 26. August 2010 um 19:49:44
(0) (0) Bewährung
Wer auf ne schnelle Nummer aus ist,der sollte sich auch selber schützen.Das kann sonst immer passieren,egal ob Promi oder
nicht.Es wird immer wieder vor ungeschützten Sex gewarnt,wer es ohne treibt geht eben ein Risiko ein und sollte im nachhinein nicht rumheulen.Da sage ich nur,selbst schuld.
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Icke schrieb: am 26. August 2010 um 19:48:20
(0) (1) Benaissa-2 Jahre auf Bewährung
Ein Brötchendieb muss 2 Monate in den Knast,diese Frau hat ein Leben zerstört und lacht sich eins. Deutsche Justiz-eine Lachnummer.

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