02.11.2009, 11:24 Uhr | dpa
Eva Herman (Foto: ddp)Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) muss die frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman nicht wieder einstellen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies jetzt ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom April dieses Jahres in letzter Instanz als unbegründet zurück. Gerichtssprecher Christoph Schmitz-Scholemann, bestätigte damit am Samstag einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus".
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dpa
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