24.08.2010, 13:59 Uhr | dpa
No-Angels-Mitglieder Sandy Mölling, Jessica Wahls, Lucy Diakowska (Foto: imago)
Im Prozess gegen die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa verzichtet das Gericht auf Zeugenaussagen ihrer Band-Kolleginnen. Mit dieser Entscheidung vom Montag könnte das Verfahren wegen gefährlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung rasch enden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde am Montag ein weiterer früherer Sex-Partner der Sängerin vernommen. Benaissa soll trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt und einen Mann mit dem Aids-Virus angesteckt haben.
Der Mann tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Ob er das Virus tatsächlich von der Sängerin hat, soll ein Gutachten klären, das am Mittwoch vorgestellt werden soll. Zudem will das Gericht nach eigenen Angaben den Psychologen der Sängerin hören. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung sollten sich auf ihre Plädoyers vorbereiten, hieß es weiter.
Nadja Benaissa hatte zu Prozessbeginn vergangene Woche eingeräumt, mit verschiedenen Männern ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben, obwohl sie seit 1999 wusste, mit dem HI-Virus infiziert zu sein. Zunächst waren für den Prozess auch die No-Angels-Mitglieder Sandy Mölling, Jessica Wahls und Lucy Diakovska als Zeugen geladen worden.
Quelle: dpa
Seb schrieb:
am 23. August 2010 um 19:30:03
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Schuldfrage
@Uli: dass Frau Benaissa von ihrer Infektion jedem erzählen muss, sagt ja auch kein Mensch! es kann ihr aber sehr wohl
"zugemutet werden", dass sie ihrem Geschlechtspartner davon erzählt! Das hat mit Diskriminierung jawohl überhaupt gar nix zu tun!! Ob man sie nun hart bestrafen soll oder Gnade walten lässt, ist eine Frage die Sie und ich Gott sei Dank nicht entscheiden müssen aber wenn Sie schon von "falschen Signalen" sprechen, dann ist das falsche SIgnal m.M.n. ganz klar eine Freisprechung!
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Darius schrieb:
am 23. August 2010 um 19:24:23
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Kondome
Liebe Damenwelt, hier im Forum. Ihr habt ja vollkommen Recht, dass der Typ auch selbst Schuld hat, denn er hätte ja ein Kondom
benutzen können. Doch auch dazu gehören immer zwei, denn die Frau kann auch dies mitentscheiden und wenn eine Frau HIV hat und dies weiß, dennoch den Mann nicht darauf hinweist, ist eine Anklage auf versuchten Mord, Totschlag oder Körperverletzuntg durchaus gerechtfertigt, sogar wichtig, um in Zukunft weitere Verbreitung von AIDS zu vermeiden.
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MIchaela schrieb:
am 23. August 2010 um 19:22:52
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@Uli
Wenn Sie es wissentlich riskiert hat, ist es Körperverletzung, Punkt! Lediglich, wenn es mangels Wissen von der Erkrankung zu einer
Ansteckung kommt, fällt das unter Lebensrisiko. Sie wusste von dem Risiko und hätte die Männer darauf aufmerksam machen müssen!
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