18.03.2010, 11:49 Uhr | dpa
Simone Thomalla (Foto: ddp)
"Tatort"-Kommissarin Simone Thomalla (44) darf ihren Führerschein behalten. Sie war am 20. Januar 2009 an einer Radarfalle auf der A2 am Bielefelder Berg geblitzt worden - 41 Stundenkilometer zu schnell. Zunächst sollte sie 100 Euro Buße zahlen und den Führerschein vier Wochen abgeben. Sie hatte eingewandt, ihre Tochter sei möglicherweise gefahren, und Widerspruch eingelegt. Vor rund sechs Wochen gab sie zu, selbst gefahren zu sein. Am Dienstag verurteilte das Amtsgericht Bielefeld sie zu einer erhöhten Buße von 400 Euro, erließ der vielbeschäftigten Akteurin aber das Fahrverbot.
Die Begründung der Amtsrichterin: Mit Tempo 141 war Thomalla nur mit einem Stundenkilometer im Bereich des Fahrverbots. Zudem lag der Tempoverstoß schon mehr als ein Jahr zurück. Die Richterin machte für die schleppende Bearbeitung die Fülle der Bußgeldverfahren im Bereich dieser Blitzanlage verantwortlich. Die Anlage ist erst seit Dezember 2008 in Betrieb und gilt bereits als erfolgreichste Radarfalle Deutschlands. In den ersten zwölf Monaten blitzte es dort etwa 260.000 Mal.
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Quelle: dpa
dieter schrieb:
am 27. Oktober 2010 um 01:29:09
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Blitzen thomalla
Ich finde das total ungerecht, dass Frau thomalla die Stafe erlassen wurde. Ich wurde vor einem Jahr auch mit 141km
geblitzt mußte als Rentner 150€ zahlen und hatte 4 Wochen Fahrverbot. Wo bleibt da die Gerechtigkeit. Ist es der Ruhm oder das Aussehen oder werden Frauen bevorzugt
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Lancer schrieb:
am 9. Mai 2010 um 10:47:23
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Thomalla
Ich muß immer lachen wenn sich hier die Leute über die Zwei-Klassengesellschaft in der Justiz mokieren. Dann geht doch endlich mal
auf die Barrikaden und legt euer verdammtes deutsches Duckmäusertum ab. Aber Stalin hatte recht: Zitat: In Deutschland wird es keine Revolution geben. Man müßte dafür den Rasen betreten.
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Michael S. schrieb:
am 19. März 2010 um 12:54:23
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Rechtsbeugung!
Nun liegt die Grenze also für Promis bei 141 km/h. Und wenn ich jetzt 142 fahre? Ist ja AUCH nur 1 km/h schneller als die
Thomalla! OK, auch noch mal ein Auge zugedrückt ...
Und Hans Wurst fährt dann 143, ist damit ja auch nur einen schneller als ich. Also noch mal beide Augen zugedrückt?
Neenee! Erst erzählen, jemand anderes sei gefahren, und nur weil die Sache so lange bearbeitet wurde, gibt's weniger Strafe? Das ist RECHTSBEUGUNG!
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